Häusliche Gemeinschaft

Häusliche Gemeinschaft ist nach dem Familienrecht eine der Hauptpflichten für einen Ehegatten. Sie begründet sich rechtlich aus der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB). Der gemeinschaftliche Wohnsitz der beiden Ehepartner entspricht letztlich der ehelichen Lebensgemeinschaft. Das Versicherungsrecht bezieht in die häusliche Gemeinschaft alle laut Melderegister an einem Wohnsitz / Haushalt des Versicherungsnehmers (Wohnung, Haus) lebenden Personen ein. Bei einer Sachversicherung wie der Hausratversicherung erstreckt sich der Versicherungsumfang auf die Sachen der Familie des Versicherten (nicht eheliche Lebenspartner eingeschlossen) sowie der im Haushalt angestellten Personen, wenn diese unmittelbar gemeinschaftlich am gemeldeten Wohnsitz des Versicherungsnehmers leben. Eine Versicherung für Haushaltsangestellte gilt als auf fremde Rechnung genommen.

Lebt ein volljähriges Kind bereits selbstständig in einer anderen Wohnung und hat im elterlichen Wohnhaus lediglich noch ein Zimmer, muss es sich beispielsweise auch in der Privathaftpflichtversicherung extra versichern. Ein Mitversicherter muss in jedem Fall seinen Lebensmittelpunkt in der gleichen Wohnung des Versicherungsnehmers haben.

Rechtsschutz­versicherung
Testsieger und mehr als 250
Tarifkombinationen im Vergleich
  • Privater Bereich
  • Arbeit & Beruf
  • Verkehr Familie
  • Eigentum
    & Mieter
  • Verkehr nur für den VN
Private Haftpflicht­versicherung
Testsieger und mehr als 270
Tarifkombinationen im Vergleich
  • Single
  • Familie
    mit Kind(ern)
  • Paar
    ohne Kind
  • Single mit
    Kind(ern)
Hausrat­versicherung
Testsieger und mehr als 300
Tarifkombinationen im Vergleich
qm