GAP-Versicherung

Eine GAP-Versicherung bezieht sich auf geleaste Fahrzeuge, um die finanziellen Risiken nach einem Unfall oder einem Diebstahl abzudecken. Dieser spezielle Versicherungsschutz geht mit dem in der Kaskoversicherung vertraglich vereinbarten Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs in Leistung. Da der Wiederbeschaffungswert nach einem Unfall in der Regel deutlich geringer ausfällt als die Ablösesumme an den Leasinggeber, tritt die GAP-Versicherung für diese finanzielle Lücke in Leistung. Die Leistung aus dieser Versicherung ist jedoch nur auf den Differenzbetrag zwischen der Summe von der Vollkaskoversicherung und den ausstehenden Leasingraten oder dem Leasingbetrag ausgerichtet. Diese Versicherungsform gehört somit zu den Zusatzversicherungen, die ein Restrisiko abdecken sollen. Vereinbart werden kann diese besondere Versicherungsform entweder in Kombination mit der Vollkaskoversicherung oder auch als separater Versicherungsvertrag, der ein geleastes Fahrzeug bestmöglich absichert. Da nach einem Diebstahl oder einem teuren Schaden die Entwicklung zwischen einem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösebetrag antiproportional verläuft, kann die spezielle Absicherung über eine GAP-Versicherung die finanzielle Lücke effizient schließen.

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