Feinstaubplakette

Die Feinstaubplakette, vielfach auch Umweltplakette genannt, gilt seit dem 1. März 2007 und drückt den Grad der Emission von Fahrzeugen hinsichtlich der Feinstaubbelastung aus. Der Gesetzgeber will auf diese Weise verhindern, dass Fahrzeuge mit einer erhöhten Feinstaubemission besondere Gebiete in einigen Städten befahren dürfen. Wer eine solche Umweltzone ohne Feinstaubplakette befährt oder eine Plakette besitzt, die den Vorschriften der jeweiligen Zone nicht entspricht, begeht einen Verstoß gegen geltendes Recht. Zwar ist aus versicherungsrechtlicher Sicht nicht mit Einschränkungen zu rechnen, wenn es zu einem Unfall kommt, doch muss der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro rechnen sowie mit einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Die Feinstaubplakette ist an den jeweiligen Zulassungsstellen wie auch bei den technischen Untersuchungsstellen wie dem TÜV und der DEKRA erhältlich. Erforderlich sind hierfür der Fahrzeugschein, der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung. Die Plakette, die für fünf Euro erhältlich ist, wird an der Innenseite der Frontscheibe befestigt.

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