Eine Erstversicherung wird immer zwischen Versicherungen und natürlichen Personen abgeschlossen. Als Erstversicherer wird jene Versicherungsgesellschaft genannt, die mit dem Kunden einen Vertrag über die Versicherung eingeht. Wenn Versicherungsunternehmen untereinander Versicherungen für die Risikoabwehr vereinbaren, wird das Rückversicherung genannt. Dies wird auch Versicherung der Versicherer genannt. Wenn eine Person zum ersten Mal eine Kfz-Versicherung abschließt, wird dies als Erstversicherung bezeichnet. Der Versicherte wird bei der erstmaligen Versicherung eines Fahrzeugs in eine Schadensfreiheitsklasse eingeteilt. Die Schadensfreiheitsklasse wird vom Versicherungsunternehmen eingeteilt. Die Schadensfreiheitsklasse 0 (SF 0/230 Prozent) erhält ein Fahrzeugbesitzer, wenn es sich um die erste auf seinen Namen abgeschlossene Kfz Versicherung handelt. Bestimmte Versicherungsmöglichkeiten über die Eltern beziehungsweise den Ehe-/Lebenspartner lassen die Einteilung in die Schadenfreiheitsklasse ½ (SF ½/140 Prozent) zu. Die bei der Erstversicherung zu zahlenden hohen Prämien verringern sich im Laufe der Zeit, wenn das versicherte Fahrzeug schadenfrei geführt wird. Jedes Jahr wird dann vom Versicherer die Einstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse vorgenommen.