Erbrecht

Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch genau geregelt. Bestimmungen finden sich unter anderem zur Erbschaft, zu gesetzlichen Erben oder für Ehegatten. Wenn eine Person stirbt und der Erbfall eintritt, geht dessen gesamtes Vermögen auf die Erbberechtigte über. Das schließt auch alle Versicherungen ein, die im Todesfall des Versicherten eine materielle Leistung erbringen. Gemäß Erbrecht erfolgt die Auszahlung einer Versicherungsleistung beispielsweise aus einer Lebensversicherung an die Erben in einer gesetzlichen Rangfolge. Erben können als Alleinerbe die gesamte Auszahlungssumme beanspruchen. Bei mehreren Erbberechtigten wird die Summe entsprechend Erbrecht geteilt. Wurde in der Versicherung eine Person als Bezugsberechtigter benannt, erhält diese die Versicherungsleistung. Bezugsberechtigt kann eine andere Person außerhalb des Kreises der Erben sein. In diesem Fall gehört die Versicherungsleistung nicht zur Erbschaft. Im Allgemeinen zahlt ein Versicherer nur nach Vorlage einer jeweiligen Police aus. Erbschaftsteuerpflichtig sind im Fall einer Auszahlung sowohl die Erben (erhalten in der Regel Steuerfreibeträge) als auch ein dritter Bezugsberechtigter.

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