Entschädigung für Bargeld

Die Entschädigung für Bargeld wird von Versicherungen geleistet, wenn eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde. Wenn dieser Punkt im Versicherungsvertrag als zu erbringende Leistung der Versicherung genannt ist, ist die Versicherung dazu verpflichtet, den Versicherten für Verlust oder Diebstahl von Bargeld zu entschädigen. Eine entsprechende Klausel befindet sich beispielsweise oft im Versicherungsvertrag der Haushaltsversicherung, aber auch bei der Autoversicherung ist häufig ein Punkt vorgesehen, der Bargeld betrifft, das im Auto verwahrt wurde. Hat der Versicherte Bargeld im Auto bzw. in seinem versicherten Haus verwahrt und wurde dieses gestohlen oder z. B. durch Brand vernichtet, so kommt die Versicherung dafür auf und entschädigt den Versicherten. Die Höhe des Betrages ist in der Regel nach oben hin gedeckelt. Die Versicherung leistet die Entschädigung daher nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Einen speziellen Fall stellen Reiseversicherungen dar. Hierbei kann auch Bargeld mitversichert werden, das im Hotelzimmer oder im Gepäck verwahrt wurde.

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