Endalter

Bei einigen Versicherungen ist vertraglich festgelegt, dass eine Absicherung nur bis zu einem bestimmten Endalter des Versicherten erfolgen kann. Das ist weniger bei den Schadensversicherungen der Fall, als vielmehr bei den Versicherungen, bei denen die Absicherung von Tod und Krankheit im Vordergrund steht. So versichern die meisten Anbieter zum Beispiel Personen im Zuge einer Lebensversicherung maximal bis zu deren Endalter von 70 oder mitunter auch 75 Jahren. Darüber hinaus wird dann kein weiterer Versicherungsschutz angeboten. Das maximale Alter, welches der Versicherte bei der jeweiligen Versicherungsart erreichen darf, wird im Vertrag durch das Fälligkeitsdatum gekennzeichnet. Schließt ein jetzt 45-jähriger Mann beispielsweise eine Lebensversicherung ab, so könnte das Fälligkeitsdatum in 25 Jahren sein, weil der Versicherer eine solche Risiko- oder Kapitallebensversicherung nur bis zu einem Endalter des Versicherten von 70 Jahren anbietet. Denn statistisch betrachtet wäre das Risiko ab einem bestimmten Alter einfach rechnerisch für den Versicherer zu groß, eine Leistung erbringen zu müssen.