Elektronische Versicherungsbestätigung

Die elektronische Versicherungsbestätigung hat in der Kfz Versicherung die bis dahin gültige Doppelkarte abgelöst. Während der Versicherungsnehmer für die Zulassung seines Fahrzeuges mit einer Doppelkarte zunächst sein Versicherungsunternehmen um die Zusendung bitten musste, vereinfacht die elektronische Versicherungsbestätigung den Zulassungsvorgang erheblich. Der Versicherungsnehmer kann sich telefonisch die Nummer der Versicherungsbestätigung durchgeben lassen. Vom Versicherer, der die notwendigen Angaben zu Fahrzeug und Fahrzeughalter in die elektronische Versicherungsbestätigung eingetragen hat, werden unter dieser Nummer alle Daten automatisch an das zuständige Straßenverkehrsamt übermittelt. Bei der Anmeldung gibt der Sachbearbeiter die Versicherungsbestätigungsnummer, die er vom Fahrzeughalter erhält, in das Datenverarbeitungssystem ein. Er erhält sofortigen Zugriff auf alle für die Anmeldung relevanten Daten. Die Deckungszusage für die Kfz-Haftpflichtversicherung ist genauso gegeben, wie es bei der früher verwendeten Doppelkarte der Fall war. Der Verwaltungsaufwand, der mit einer Neuzulassung oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges bisher für Versicherer, Halter und Behörden verbunden war, wird durch diese elektronische Datenübermittlung erheblich eingeschränkt.

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