Einzelpolice

Wird im Rahmen eines Versicherungsvertrages nur ein einzelnes Risiko versichert, so spricht man von einer Einzelpolice. In diesem Fall erhält der Versicherte nur für das tatsächlich abgesicherte Gebiet einen Versicherungsschutz. Diese Einzelpolice wird besonders im Transportwesen oder im Reiseverkehr in Anspruch genommen. Hier gilt der Versicherungsschutz für die Dauer der Reise oder einen einzelnen Transport. Nach deren Beendigung erlischt auch der Versicherungsschutz. Einzelpolicen können auch für Teilbereiche gewählt werden. In dieser Form kommt die Einzelpolice zum Beispiel bei der privaten Krankenversicherung zur Anwendung, wenn man zusätzlich zur Grundabsicherung verschiedene Zusatzversicherungen abschließt. Der Umfang der versicherten Leistungen kann den individuellen Bedürfnissen angepasst und im Versicherungsvertrag festgelegt werden. Mit einem Versicherungsschein oder Versicherungszertifikat wird das einzelne Risiko versichert. Damit der Versicherungsschutz aufrecht bleibt, muss die entsprechende Urkunde vorgelegt werden. Andernfalls ist der Versicherer leistungsfrei. Geht diese Urkunde verloren, ist der Versicherer nicht zur Erbringung der Leistung verpflichtet, außer die Urkunde wurde für kraftlos erklärt.

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