culpa in contrahendo
Culpa in contrahendo kommt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt: Verschulden bei Vertragsschluss. Es liegt immer dann vor, wenn einer der beiden zukünftigen Vertragspartner Informationen verschweigt oder zu seinem Vorteil verändert, die das Zustandekommen des Vertrages bei Offenlegung erschwert oder unmöglich gemacht hätten. Aus dem Versicherungswesen kennt man eine Reihe solcher Fälle. Aufseiten des Versicherungsnehmers handelt es sich hierbei in den meisten Fällen um eine nicht korrekte Beantwortung von Fragen, die für die jeweilige Versicherung von Bedeutung sein können. In der Kranken-, Unfall-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung können das zum Beispiel die Fragen nach Vorerkrankungen innerhalb der letzten fünf Jahre sein. Auch das Verschweigen besonderer Risiken, wie zum Beispiel gefährlicher Sportarten, bewirkt eine vorvertragliche Verletzung der Pflichten des Versicherungsnehmers. Verankert ist dieses Rechtsmittel im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 320 Absatz 2, § 280 Absatz 1 und § 241 Absatz 2) und es kann auf beide Vertragspartner Anwendung finden.
Tarifkombinationen im Vergleich
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