CO2-Ausstoß

Der CO2-Ausstoß von Fahrzeugen hat für nach dem 01.07.2009 zugelassene Neuwagen vor allem Auswirkung auf die Festlegung der Kfz-Steuer. Altautos werden erst ab dem Jahr 2013 in gleicher Weise besteuert. Die Fahrzeugsteuer wird nicht mehr nach dem Hubraum berechnet, sondern nach der Menge von ausgestoßenen Schadstoffen. Je höher ein CO2-Ausstoß zu verzeichnen ist, desto mehr Steuer muss gezahlt werden. Schadstoffarme Fahrzeuge sollen mit dieser Neuregelung in erster Linie belohnt und somit steuerlich entlastet werden. Besonders kleine und umweltfreundliche Autos (Kleinwagen) zeichnet eine sehr niedrige Steuer aus. Während im Mittelklassensegment sich wenig ändert, fällt die Steuer für große Wagen hoch aus. Ein steuerfreier Grundwert beträgt bis 2011 genau 120 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer. Für die Jahre 2012/13 sind nur noch 110 Gramm erlaubt, um steuerfrei zu bleiben. Ab 2014 sinkt der Grundwert weiter auf dann 95 Gramm. Einige Versicherungsunternehmen gewähren auf Fahrzeuge einen Rabatt, wenn sie elektrisch betrieben werden oder einen geringen CO2-Ausstoß aufweisen.

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