Bindefrist

Die Bindefrist ist im Versicherungsrecht geregelt und beschreibt jene Zeit, innerhalb welcher der Antragsteller an einen Versicherungsantrag gebunden ist. Diese wird verbindlich festgelegt und bindet innerhalb dieser Frist beide Vertragspartner an den vom Antragsteller gestellten Versicherungsantrag. Dieser erreicht erst seine Gültigkeit, wenn der Versicherungsgeber den Antrag innerhalb der Bindefrist annimmt. Geschieht dies nicht, gilt der Antrag als abgelehnt und kommt nicht zustande. Diese Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Antragstellung. In Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn die allgemeinen Versicherungsbedingungen gleichzeitig ausgehändigt werden, haben beide Seiten innerhalb von zwei Wochen Zeit, den Antrag zu widerrufen. Infolgedessen beginnt die Bindefrist in diesem Fall erst, wenn die Widerrufsfrist von zwei Wochen abgelaufen ist. Fallweise kann diese Frist auch vom Antragsteller festgelegt oder gar nicht mehr vereinbart werden. Wird darauf verzichtet, so muss dies bereits bei der Abgabe des Angebots erfolgen, und zwar in ausdrücklicher und absolut unmissverständlicher Form.

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