Berufsgruppen-Rabatt

Der Berufsgruppen-Rabatt innerhalb der KFZ-Versicherung wird von einigen Versicherungsgesellschaften für bestimmte Berufsgruppen vergeben, der sich preissenkend auf die Beiträge auswirkt. Der Versicherer ist berechtigt, einen entsprechenden Arbeitgebernachweis zu verlangen, wenn der Antragsteller von einem Berufsgruppennachlass profitieren will. Wird der Beruf gewechselt, muss der Versicherungsnehmer unverzüglich seine Versicherung darüber informieren, um Leistungseinschränkungen oder Beitragserhöhungen auszuschließen. KFZ-Versicherungen gewähren unterschiedliche Rabattstaffeln und gesonderte Tarife, die sich auf die individuelle Lebenssituation des Halters oder die äußeren Umstände beziehen. Der Berufsgruppen-Rabatt, der nicht von jeder Versicherung angeboten wird, erweist sich insbesondere für Versicherte, die einem Büroberuf nachgehen als vorteilhaft. Nicht zu unterschätzen ist auch die Vertragsbedingung, dass der im Versicherungsschein angegeben Halter als hauptsächlicher Nutzer auftreten muss. Der Berufsgruppen-Rabatt stellt somit eine deutliche Einschränkung dar, wenn es um den Preisnachlass im Schadensfall geht. Verbunden mit diesem besonderen Tarif ist auch der sogenannte Beamtenrabatt, der von dieser Berufsgruppe wie auch Angestellten im öffentlichen Dienst genutzt werden kann.

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