Ausspannung

Der Begriff Ausspannung bezeichnet im Versicherungswesen einen Vorgang, bei dem der Versicherungsvertreter einen Versicherten aus Provisionsinteresse dazu bringt, einen bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen und eine Neue bei einem anderen Versicherer zu unterzeichnen. Seit 2006 gibt es keine beschränkenden Regelungen mehr für eine Ausspannung bei Sach- und Rechtsschutzversicherungen. Kündigung und Neuabschluss gehören aufgrund des bestehenden großen Wettbewerbs zur Regel im Versicherungswesen. Dies zu begrenzen, würde eher dem Versicherungskunden schaden als ihm nützen und käme einer Wettbewerbsbehinderung gleich. Kunden schätzen am Wettbewerb, dass sie oftmals von besseren Leistungen und niedrigen Prämien profitieren können. Unzulässig ist jedoch nach wie vor das Eindringen in Versicherungsbestände mit unlauteren Mitteln (beispielsweise vorgedruckte Kündigungsschreiben), um diese im Provisionsinteresse in den eigenen Bestand zu bringen. Die Ausspannung von Lebens- und Krankenversicherungen ist nicht statthaft, da Kunden in der Regel mehr Nachteile als Vorteile erleiden. Dies bezieht sich jedoch nur auf den Vertragsneuabschluss nach Verwendung unlauterer Mittel.

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