Außergerichtliche Verfahren

Das außergerichtliche Verfahren ist ein gesetzlich vorgeschriebenes behördeninternes Verfahren, das vor einer Gerichtsverhandlung in den Bereichen Sozial-, Verwaltungs- oder Finanzgericht durchgeführt werden muss. Der Gesetzgeber möchte so erreichen, dass sich die zerstrittenen Parteien einigen, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Denn damit können viel Zeit und Kosten gespart werden. Auch für die Vorab-Verhandlungen gibt es bestimmte Widerspruchs- und Einspruchsfristen sowie Fristen für eine eventuelle spätere Klage.Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen für private Auseinandersetzungen im Sozialbereich nicht nur die Kosten für die Gerichtsverhandlung, sondern auch für das außergerichtliche Verfahren. Maßgebend hierfür ist der Sozialgerichts-Rechtsschutz. Außerdem können über den Verwaltungs-Rechtsschutz die Kosten übernommen werden, die sich aus Streitigkeiten über Verkehrsdelikte ergeben. In anderen Rechtsfällen gilt der Rechtsschutz erst ab der zweiten Stufe, dem eigentlichen Gerichtsverfahren. Versicherungsnehmer sollten sich auf jeden Fall mit ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen. Nur so können sie zweifelsfrei klären, ob die Kosten für eine außergerichtliche Konfliktlösung in ihrem Fall getragen werden.

Rechtsschutz­versicherung
Testsieger und mehr als 250
Tarifkombinationen im Vergleich
  • Privater Bereich
  • Arbeit & Beruf
  • Verkehr Familie
  • Eigentum
    & Mieter
  • Verkehr nur für den VN