Altersgrenzen

Bereits seit dem Jahr 1923 gibt es Altersgrenzen, die für den Antritt des Ruhestandes nach dem Arbeitsleben von Bedeutung sind. Diese sind gesetzlich festgesetzt und legen fest, zu welchem Zeitpunkt ein Arbeitnehmer in den Ruhestand gehen kann. Aktuell liegen die Altersgrenzen hierfür bei 65 Jahren, wobei es je nach Art der ausgeübten Tätigkeit Ausnahmen und Ausnahmeregelungen geben kann. Die Altersgrenze wird in den letzten Jahren verstärkt nach oben gesetzt. Dies liegt zum einen daran, dass die Lebenserwartung der Menschen ständig steigt, wodurch durch die Zahlung der Renten die staatlichen Haushaltskassen enorme Defizite erleiden mussten. Für Versicherungen ergibt sich eine große Bedeutung dieser Altersgrenzen, da diese mit der sogenannten Ruhestandsplanung zusammenhängen. Viele Menschen verbessern die monatliche Rente oder Pension mit einer zusätzlichen Privatrente, damit sich die Einkommenslücke, die nach dem Antritt des Ruhestandes entsteht, füllen lässt. Im Gegensatz zur staatlichen Rente kann mit der Auszahlung der Privatrente zu einem früheren vereinbarten Zeitpunkt begonnen werden.