Allgemeine Betriebserlaubnis

Die Allgemeine Betriebserlaubnis unterscheidet man grundsätzlich in die Fahrzeug- und die Teile-ABE. Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge enthält die wichtigsten technischen Eckdaten eines bestimmten Fahrzeugtyps wie u. a. Hubraum, Leistung, Abgase, Geräusche und Abmessungen. Die Teile-ABE betrifft dagegen Anbauteile wie einen Auspuff oder Lenker. Die ABE ist eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeuges. Grundsätzlich beantragt der Fahrzeughersteller für jeden Fahrzeugtyp diese Betriebserlaubnis. Nach Paragraf 19 der Straßenverkehrszulassungsordnung benötigt jedes Fahrzeug eine ABE. Erst sobald diese vorliegt, wird eine Betriebserlaubnis erteilt und durch Ausstellung des Fahrzeugscheins durch die Zulassungsstelle bescheinigt.Neben einer Kfz-Versicherung ist die ABE eine der wichtigsten Bedingungen, um mit einem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Wichtig zu wissen ist, dass grundsätzlich mit dem Erlöschen der ABE gerechnet werden muss, wenn ein Kfz-Halter durch Ein- und Ausbau von Teilen den Charakter des Fahrzeugs verändert. In diesem Fall ist der Halter dazu verpflichtet, bei der Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen.

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