Absturz von Luftfahrzeugen

Fluggesellschaften sind hohen Risiken ausgesetzt, denn wenn es in der Luft zu Problemen kommt, ist auch der Absturz von Luftfahrzeugen nicht ausgeschlossen. Durch einen solchen Unfall kann es zu weitreichenden Folgen für die Fluggesellschaft kommen. Nicht nur Ersatz bzw. Reparatur der Luftfahrzeuge kann auf diese zukommen, sondern auch Schadenersatzforderungen unterschiedlicher Parteien. Angehörige der möglicherweise verletzten oder mitunter sogar getöteten Passagiere können Schadenersatzansprüche stellen. Ebenso ist es häufig aber auch der Fall, dass durch den Absturz Gebäude, Fahrzeuge oder Personen am Boden in Mitleidenschaft gezogen wurden. Auch hier muss Ersatz geleistet werden. Luftfahrtgesellschaften schließen für Fälle wie diese daher auch entsprechende Versicherungen ab, die für die Kosten aufkommen. Aufgrund des zu erwartenden Umfangs werden diese vielfach auch durch Rückversicherer gedeckt. Nicht nur größere Luftfahrtgesellschaften, sondern auch private Flieger schließen für ihre Luftfahrzeuge entsprechende Versicherungen ab, um sich damit selbst vor hohen Kosten nach Abstürzen schützen zu können.