Ratgeber

Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung

Durch den weltweiten Wettbewerb ist es für ein Unternehmen sehr wichtig, Fach- und Führungskräfte mit Schlüsselqualifikationen für den Betrieb zu gewinnen. Motivierte und qualifizierte Mitarbeiter sind für ein Unternehmen das wertvollste Kapital und im wirtschaftlichen Wettbewerb sehr entscheidend. Immer mehr Arbeitnehmer erwarten auch im Alter eine angemessene finanzielle Versorgung durch ihren Arbeitgeber. Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung ist eine Renten- / Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seines Mitarbeiters abschließt. Der Mitarbeiter ist direkt bezugsberechtigt. Viele Versicherungsgesellschaften zahlen im Versorgungsfall die fälligen Leistungen unmittelbar an den Arbeitnehmer bzw. an seine Hinterbliebenen aus. Dieses unkomplizierte Versorgungsmodell ist besonders für Unternehmen geeignet, die erstmals eine Altersversorgung einrichten wollen.

Flexibel: Der Arbeitgeber entscheidet zusammen mit dem Arbeitnehmer über die Art und den Umfang der Versorgungsleistungen. Der Arbeitgeber behält bis zum Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit der Versorgungsansprüche das alleinige Verfügungsrecht.

Überschaubar: Die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge sind Ausgaben für die Zukunftssicherung seines Mitarbeiters. Der Arbeitgeber kann pro Jahr bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung für seinen Mitarbeiter aufwenden.

Hohe Kostenersparnis: Die Beiträge gelten zum Zeitpunkt ihrer Zahlung als steuermindernde Betriebsausgaben. Direktversicherungsbeiträge des Arbeitgebers sind sozialversicherungsfrei.

Bilanzneutral: Der Wert der Versicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen, da der Mitarbeiter direkt begünstigt ist. Es besteht daher keine Aktivierungspflicht.