Versicherungslücken

Unter Versicherungslücken versteht man die Zeiten, in denen keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden und die auch sonst nicht als rentenrechtliche Zeiten anerkannt sind. Häufig sind das Zeiten als Selbstständiger, mithelfender Familienangehöriger in der Landwirtschaft oder im eigenen Haushalt. Das wirkt sich rentenmindernd aus. Auch bei jüngeren Versicherten können solche Versicherungslücken z. B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit vor Eintritt ins Berufsleben oder längerer schulischer Ausbildung entstehen. Zukünftig wird das die Rentenhöhe nicht mehr negativ beeinflussen, denn dann wird man diese Zeiten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als Versicherungszeiten anrechnen.