Unterhaltsrückgriff

Wenn hilfebedürftige Menschen Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz beantragen, müssen deren Kinder bzw. Eltern für den Unterhalt aufkommen. Der Unterhaltsrückgriff ist die Hauptursache für die so genannte Altersarmut. Um dem in Zukunft entgegenzuwirken, wurde eine bedürftigkeitsabhängige Grundsicherung für über 65-Jährige sowie für aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte (ab dem 18. Lebensjahr) eingeführt. Sie ist gegenüber der Sozialhilfe vorrangig.

Hierbei findet kein Unterhaltsrückgriff auf Kinder bzw. Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 € mehr statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung beanspruchen.