Teilrente

Mit einer Teilrente können Versicherte, die in ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt sind, in den Ruhestand hineingleiten. Sie kann entweder in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln der vollen Altersrente bezogen werden. Wer die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllt, hat einen Anspruch auf eine Teilrente.