Mindesteigenbeitrag

Die Zahlung eines Mindesteigenbeitrages ist für den Erhalt der vollen Zulagenförderung der Privaten Altersvorsorge notwendig. Er richtet sich nach dem Vorjahreseinkommen: im Jahr 2002 1 % und bis zum Jahr 2008 Anstieg auf 4 %. Man muss Zulagen von diesem Wert abziehen, so dass der tatsächliche Mindesteigenbeitrag immer geringer als der angegebene Prozentsatz ist.