Krankenversicherung der Rentner

Auch ab dem Bezug der Rente müssen Rentner weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Rentner/innen müssen genauso wie Arbeitnehmer/innen den halben Krankenversicherungsbeitrag entrichten.

Der Krankenversicherungsbeitrag, den der / die Rentner/in zu zahlen hat, wird von der Rente einbehalten und gleich an die zuständige Krankenversicherung abgeführt. Rentner/innen, die freiwillig bzw. privat krankenversichert sind, müssen ihre Beiträge zur Krankenversicherung auch weiterhin selbst bezahlen. Sie erhalten allerdings auf Antrag vom Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss.