Hinterbliebenenrente

Die Gesetzliche Rentenversicherung zahlt an Hinterbliebene eines Versicherten einen Ersatz für den durch seinen Tod entfallenden Unterhalt. Dies geschieht in Form der Witwen- und Witwerrente sowie der Waisenrente. Häufig wird auch der Begriff Hinterbliebenenrente verwendet.