Erwerbsminderungsrenten

Ist die Erwerbsfähigkeit des Versicherten eingeschränkt bzw. ganz weggefallen, werden die entstehenden Einkommenslücken durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese Rente wird dann bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. bis zur Erreichung einer vorgezogenen Altersgrenze gezahlt. Im Anschluss daran steht dem Versicherten eine Regelaltersrente bzw. eine vorgezogene Altersrente zu.