Eigenvorsorge

Die Eigenvorsorge oder zusätzliche Altersvorsorge soll die Leistungen der Gesetzlichen Rente ergänzen und umfasst die betriebliche Altersvorsorge sowie die private Altersvorsorge. Ab 2002 wird die zusätzliche Eigenvorsorge durch Zulagen und Steuervorteile unterstützt.

Für Alleinstehende beträgt die maximale jährliche Zulage 154 €, für Verheiratete 308 € und für jedes Kind zusätzlich 185 €. Sollte die Steuerersparnis durch den EUR Sonderausgabenabzug höher als die Zulage sein, wird dem Steuerpflichtigen die Differenz gutgeschrieben.