Direktzusage

Mit einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Beschäftigten bzw. dessen Angehörigen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zu gewähren.

Man nennt die auch Pensions- oder unmittelbare Versorgungszusage. Sie gehört zu den gebräuchlichsten Formen der Betrieblichen Altersvorsorge. Das Unternehmen ist der Träger und die Leistungen werden aus betrieblichen Mitteln finanziert. Allerdings kann sich der Arbeitnehmer auch an der Finanzierung beteiligen.