Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Leistung des Arbeitgebers und beruht auf einer Versorgungszusage des Arbeitgebers, die er seinen Arbeitnehmer/innen aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gibt. Aus der individuellen Absprache ergeben sich die Art und der Umfang der Leistungen.

Arbeitnehmer/innen haben seit dem 1.01.2002 einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, wenn sie die Zusage des Arbeitgebers durch Entgeltumwandlung finanzieren. Allerdings besteht dieser Anspruch zurzeit nicht für Arbeitnehmer/innen des öffentlichen Dienstes. Der Staat unterstützt die mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis.