Arbeitsentgelt

Für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitnehmer/innen ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt maßgebend. Das sind im Allgemeinen alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus zukommen. Wenn der Arbeitnehmer neben seinem Barlohn auch Sachbezüge (z. B. freie Kost und Logis) erhält, muss der Wert dieser Leistungen den Barbezügen hinzugerechnet werden.