Fragen und Antworten

Was versteht man in der Gesetzlichen Rentenversicherung unter Kinderberücksichtigungszeiten?

Die Zeit vom 4. bis zum 10. Lebensjahr des Kindes bezeichnet man als Kinderberücksichtigungszeit. Diese Zeit erleichtert vor allem den Zugang zu einer Rente - während dieser Berücksichtigungszeit bleibt der Invaliditätsschutz erhalten. Außerdem werden in diesem Zeitraum niedrige Arbeitsentgelte hoch gewertet bzw. Erziehungspersonen, mit mindestens zwei Kindern unter 10 Jahren, erhalten für jedes Jahr der Mehrfacherziehung in der Kinderberücksichtigungszeit eine Gutschrift von Entgeltpunkten für die Rentenberechnung.