Fragen und Antworten

Spar-Tabelle

Ab Anteil des Jahreseinkommens einschließlich der Zulagen
2004 2%
2006 3%
2008 4%

Natürlich kann man auch weniger einzahlen: Wenn man den erforderlichen Eigenbeitrag nur teilweise leistet, wird die Zulage anteilig gekürzt. Wer zum Beispiel nur 80 % des vollen Eigenbeitrages einzahlt, bekommt auch nur 80 % der vollen Zulagen. Wer wenig oder kein eigenes Einkommen hat und die Riester-Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss einen geringen Mindest-Eigenbetrag beisteuern. Dieser Mindest-Eigenbetrag liegt ab 2005 bei 60 € je Riester-Vertrag.

Jeder Riester-Vertrag kann auf Verlangen des Versicherten, z. B. bei finanziellen Engpässen, beitragsfrei gestellt werden. Die staatliche Förderung entfällt jedoch während der Beitragsfreistellung. Der Versicherte kann die Beitragszahlung in Abstimmung mit dem Versicherer jederzeit wieder aufnehmen.