Reiserücktritt

Von einem Reiserücktritt wird gesprochen, wenn Personen eine gebuchte Reise nicht antreten können und diese stornieren müssen. Hier fallen überwiegend sogenannte Stornierungskosten an, die der Reiseveranstalter dem Kunden in Rechnung stellt. Grundsätzlich gilt hier: je näher das Reisedatum bevorsteht, desto höher fallen die Stornokosten aus. Diese können in manchen Fällen bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Das bedeutet, Reisende müssen im schlimmsten Fall die Reise vollständig bezahlen, obwohl sie diese nicht antreten können. Hier schützt eine günstige Reiserücktrittsversicherung die Versicherten, sofern bestimmte Gründe für einen Rücktritt vorliegen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Todesfall
  • plötzliche Komplikationen während einer Schwangerschaft
  • unerwartete Arbeitsaufnahme als sozialversicherte Beschäftigung
  • Arbeitsplatzverlust
  • wichtige Termine, die nicht beeinflussbar sind, wie beispielsweise Gerichtsverhandlungen oder Prüfungswiederholungen
  • unvorhersehbare Schäden an Prothesen
  • Unverträglichkeitsreaktionen auf Impfungen
  • verspätete Erreichung des Abreiseziels aufgrund von Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel von mindestens zwei Stunden
  • unbeeinflussbare Ereignisse, die eine Reise zu dem gebuchten Zeitpunkt nicht erlauben, wie zum Beispiel ein Wohnungseinbruch

Der Versicherungsumfang für einen Reiserücktritt kann je nach Versicherer variieren. Hier sollte ein Vergleich einzelner Versicherungsunternehmen und deren Leistungen vorgenommen werden, um den passenden Versicherungsschutz so günstig wie möglich erhalten zu können.