Reisegepäck

Bei einer Versicherung für Reisegepäck wird ein Versicherungsschutz für abhanden gekommene, beschädigte oder zerstörte Gepäckstücke beziehungsweise des Inhalts von Gepäckstücken, gewährt. Grundsätzlich wird seitens der Versicherer nur ein finanzieller Wert ersetzt. Ideelle, symbolische Werte werden im Fall einer Schadensregulierung nicht berücksichtigt. Geht zum Beispiel ein Gepäckstück auf einer Flugreise im Rahmen des Gepäcktransportes durch Flughäfen verloren oder wird ein Reisegepäck in einem Zug gestohlen, so kommt es bei einer Reisegepäckversicherung zu einer finanziellen Entschädigung. Dazu muss allerdings der Verlust offiziell bei der Polizei oder der zuständigen Transportgesellschaft gemeldet sein.

Eine Reisegepäckversicherung greift auch dann, wenn Gepäck ohne eigene Schuld verspätet am Reiseziel ankommt, wie das vor allem bei Flugreisen der Fall sein kann. Hier werden Kosten für eine notwendige Ausstattung in Anlehnung an die voraussichtliche Dauer der Lieferverzögerung vom Versicherer getragen. Das betrifft vor allem Hygieneartikel, Unterwäsche und Kleidung zum Wechseln. Wird Reisegepäck unsachgemäß von einem Transportunternehmen behandelt und daraus folgen Schäden am Gepäckstück oder dem Gepäckinhalt, so kommt eine Reisegepäckversicherung in der Regel ebenfalls dafür auf, wie auch bei Zerstörungen durch beispielsweise Überschwemmungen oder Stürme. Versichert sind zudem Souvenirs oder Reiseandenken. Für bestimmte Gegenstände wie Schmuck gelten meist Entschädigungslimits.

Der Versicherungsschutz aus einer Gepäckversicherung bezieht sich stets ab Anreise bis einschließlich die Ankunft nach Reisebeendigung. Mitunter ist eine Rücktrittversicherung oder andere Reiseversicherung inbegriffen. Sie kann aber auch einzeln abgeschlossen werden. Verschiedene Tarife stehen für Singles, Paare und Familien zu Verfügung, deren Leistungen, Leistungsausschlüsse sowie Preise und Versicherungssummen auf GELD.de verglichen werden können.