Reiseabbruch

Als Reiseabbruch wird ein Umstand bezeichnet, bei dem eine Reise bereits angetreten wurde und vor der gebuchten Rückreise ein Reiseende erfolgen muss. Ein Reiseabbruch ist nicht zu verwechseln mit einem Reiserücktritt, welcher sich ausschließlich auf die Zeit vor dem Abreisezeitpunkt bezieht. Ein Reiseabbruch kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn ein Reisender auf einer Reise ernsthaft erkrankt. Hierbei muss ärztlich bescheinigt werden, dass eine Genesung noch vor Ablauf der Reise nicht zu erwarten ist, die Erkrankung sich verschlimmern kann oder ein Fortführen des Urlaubs eine immense psychische oder körperliche Belastung des Reisenden bedeuten würde. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Todesfall in der Familie vorliegt oder eine schwerwiegende Erkrankung erst am Zielort bekannt wurde.

Wird eine Reise abgebrochen, entstehen für Reisende Kosten für den vorzeitigen Rücktransport. In der Regel übernehmen die meisten Reiseversicherungen bei einem Reiseabbruch-Versicherungsschutz die Rückreisekosten in Anlehnung an die Art der Reise, den Gesamtreisepreis sowie anteilige Reisepreiserstattungen für nicht genutzte Reiseleistungen. Das können unter anderem Verpflegungs- und Übernachtungskosten sein. Oftmals ist ein Reiseabbruch-Versicherungsschutz Teil einer Rücktrittversicherung. Entsprechende Angebote und Preisvergleiche unterschiedlicher Versicherer sind auf GELD.de zu finden.