Ratgeber

Versicherer zahlen nicht sofort

Die Versicherer übernehmen keine Risiken, die bei Vertragsabschluss bereits abzusehen waren. Sie übernehmen die Kosten nur für Fälle, die eine Weile nach Vertragsabschluss eingetreten sind. In der Regel gilt beim Arbeits-, Miet-, Vertrags-, Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrechtsschutz eine dreimonatige bzw. in einigen Fällen sogar eine sechsmonatige Wartezeit. Geht der Versicherungsschutz nahtlos von einem Versicherer zum anderen über, entfällt die Wartezeit.

Ob die Versicherer sofort zahlen oder nicht hängt letztlich von den vertraglich vereinbarten Leistungsverpflichtungen ab. Regulär gilt eine Sofortleistung für Neukunden als ausgeschlossen, so dass eine Wartefrist üblich ist. Nach Fristablauf stehen die Versicherer in der Pflicht zu zahlen, sofern es sich um einen versicherten Schaden- bzw. Streitfall handelt.

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