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Urheberrecht Ratgeber

Das Urheberrecht ist ein relativ junges Recht und geht auf die Zeit der ersten Druckerzeugnisse im Mittelalter zurück. Es dient dem Schutz des geistigen Eigentums und der materiellen Absicherung bei Verstößen gegen dieses Recht. Das Urheberrecht bestimmt die Rechte des Urhebers an seinem Werk hinsichtlich dessen Umfang, dessen Übertragbarkeit und hinsichtlich der Folgen, welche bei einer Rechtsverletzung folgen können. In §§ 2 bis 6 des UrhG werden die vom Urheberrecht geschützten Werke genauer definiert. Diese sind:

  • Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
  • Musik-Werke
  • Pantomimische Werke und Werke der Tanzkunst
  • Werke der bildenden Künste
  • Fotografien
  • Filmwerke
  • Wissenschaftliche und technische Werke

Urheberrechtsgesetz als Grundlage

In der heutigen Zeit ist das Urheberrechtsgesetz den Menschen vor allem durch Urheberrechtsverletzungen aus den Bereichen Internet und Filesharing ein Begriff. In diesen Bereichen ist das Gesetz nicht nur besonders stark vertreten, sondern wird auch immer wieder in den Medien kolportiert. Weitere Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz sind im normalen Alltag eher selten und werden zumeist durch Gerichte und Fachanwälte für Urheberrechtsverletzungen behandelt. Das Urheberrechtsgesetz regelt das Urheberpersönlichkeitsrecht, das Verwertungsrecht und das Nutzungsrecht. Vor allem das Verwertungs- und das Nutzungsrecht sind für Privatpersonen ein wichtiger Faktor und oftmals Stein des Anstoßes bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Da das Urheberrechtsgesetz für Laien oftmals nur schwer zu verstehen und kaum vollständig zu durchdringen ist, ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Urheberrechtsverletzungen dringend notwendig.

Urheberrechtsverletzungen im alltäglichen Gebrauch

Verletzungen des Urheberrechts finden mit erschreckend großer Häufigkeit statt. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang: Es muss für eine solche Verletzung des Urheberrechts kein Vorsatz nachgewiesen werden. Die Unkenntnis des Urheberrechts und der Schutzrechte an einem Werk schützen den Verursacher nicht vor Strafen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, sich mit dem Urheberrechtsgesetz auseinanderzusetzen und sich mit den verschiedenen Formen des Urheberrechts bekannt zu machen. Urheberrechtsverletzungen finden in den unterschiedlichsten Bereichen statt. Wenn bei einer Ausstellung beispielsweise das Foto eines Fotografen ausgestellt wird, dieser jedoch der Veröffentlichung nicht zugestimmt hat, ist dies eine strafbare Urheberrechtsverletzung und kann vom Künstler rechtlich zur Anzeige gebracht werden. Ähnlich verhält es sich bei vielen Verstößen im Internet, welche in der heutigen Zeit zu den häufigsten Problemfällen im Bereich Urheberrechtsgesetz zählen. Das illegale Herunterladen von Musik oder Filmen oder die Nutzung fremder Bilder oder Fotos auf der eigenen Webseite stellen alle einen Gesetzesbruch dar. Verstöße gegen das Urheberrecht können sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt und belangt werden.

Welche Strafen drohen bei einer Urheberrechtsverletzung?

Bei Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz werden in der Regel zunächst Abmahnungen versandt, um eine außergerichtliche Regelung der Rechtsansprüche zu ermöglichen. Die Abmahnungen umfassen in der Regel den Anspruch auf Unterlassung, den Anspruch auf Beseitigung und den Anspruch auf Schadensersatz. Ein Beispiel: Auf der eigenen Webseite wurde ein Foto genutzt, dessen Rechte nicht beim Eigentümer der Webseite liegen. Nun macht der Fotograf seine Rechte geltend und versendet selber oder über einen Rechtsanwalt eine Abmahnung. In dieser fordert er den User auf, das Bild von seiner Webseite zu entfernen (Anspruch auf Beseitigung), eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die Werke des Fotografen nicht nochmals widerrechtlich zu verwenden (Anspruch auf Unterlassung) und Schadensersatz zu leisten (Anspruch auf Schadensersatz). Zusätzlich muss der Verursacher die Kosten für den Anwalt und die Abmahnung tragen.

Das Strafrecht bei Urheberrechtsverletzungen kann nochmals deutlich andere Strafen nach sich ziehen. Vor dem Gesetzgeber wird zunächst zwischen den Strafen für Privatpersonen und Strafen für Gewerbe unterschieden. Für Privatpersonen enden Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz häufig mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Gewerbliche Verstöße gegen das Urheberrecht können ebenfalls mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz können verjähren. Die Verjährung dieser Verstöße erfolgt nach drei Jahren. Allerdings gilt diese Frist nicht ab dem Tag der Tat, sondern ab dem Tag der Entdeckung der Urheberrechtsverletzung.

Eine Abmahnung: Was ist zu tun?

Eine Abmahnung ist immer eine unangenehme Überraschung für alle Beteiligten. Viele Menschen reagieren zunächst panisch auf eine Abmahnung oder zahlen die geforderte Summe schnell und unterschreiben die beiliegende Unterlassungserklärung. Doch das ist weder vernünftig noch durchdacht. Nach Möglichkeit suchen Sie einen Fachanwalt für das Urheberrecht auf und zeigen diesem die Abmahnung. Machen Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken, ob die Abmahnung zurecht ausgesprochen wurde, oder ob Sie sich keiner Schuld bewusst sind. Dies spielt durchaus eine Rolle bei der Bewertung der Abmahnung. Ihr Anwalt wird sich nun umfassend mit der Abmahnung auseinandersetzen und Sie beraten. Denn oftmals werden in einer solchen Abmahnung zu hohe Kosten verlangt, sodass ein guter Anwalt Ihnen zumindest dabei helfen kann bares Geld zu sparen. Mit einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung sind Sie in jedem Fall gut beraten.

Das Urheberrecht im Internet

Die schnelle Entwicklung im Bereich Internet und Technik macht es dem Gesetzgeber unmöglich, die Gesetze stets an die aktuelle Situation anzupassen. Aus diesem Grund werden viele Gesetzestexte im Bereich des Urheberrechtsgesetzes so offen formuliert, dass auch neue Techniken und Verfahren durch die Gesetze geschützt und abgedeckt werden. Dank des sehr großen Zugriffs auf die verschiedensten Werke, kommt es im Internet immer wieder zu Urheberrechtsverletzungen. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Nutzung und Verbreitung fremder Inhalte. Unter diesen Begriff fällt beispielsweise das illegale Streaming von Filmen und Serien. Während die Nutzung der Inhalte eine rechtliche Grauzone ist und in der Regel nicht belangt wird, sieht es bei der Verbreitung fremder Inhalte ganz anders aus. Hier werden die Rechte-Inhaber zumeist schnell und sowohl zivil- als auch strafrechtlich tätig.

Eine besondere Rolle spielt in den letzten Jahren die Plattform YouTube, über welche Unmengen an Film-Minuten verbreitet werden. Da sich YouTube jedoch selber für die Wahrung des Urheberrechts einsetzt, genügt ein Hinweis der Rechte-Inhaber zumeist, um das betroffene Video zu sperren oder zumindest die Tonspur zu löschen. Dies verhindert jedoch keine rechtlichen Schritte durch den Rechte-Inhaber gegen die Person, welche das Video auf YouTube veröffentlicht hat.

Wie schütze ich mich als Urheber?

Wenn Sie selber kreativ tätig sind und Fotografien, Web-Designs, Bilder, Texte, Musikstücke, Filme oder andere schützenswerte Werke erstellen, erhalten Sie als Urheber die im Urheberrechtsgesetz definierten Rechte. Der offizielle Nachweis des Urheberrechts ist allerdings schwierig und vor allem umständlich. Rechtlich bindend ist vor allem die Hinterlegung und Bestätigung Ihres Urheberrechts bei einem Notar. Viele Unternehmen bieten Ihnen in diesem Bereich ihre Dienste an und übernehmen diese Hinterlegung für eine geringe Gebühr für Sie. Das Copyright-Vermerk ist amerikanischen Ursprungs und dient vor allem dem Schutz der Inhaber der Rechte an einem Werk. In Deutschland hat das Copyright-Zeichen für Sie als Urheber keine Auswirkung. Allerdings ist es durchaus sinnvoll ein solches Copyright-Vermerk an Ihren Werken anzubringen, da noch immer viele User glauben, dass ein fehlender Vermerk automatisch freie Nutzungsrechte einräumt.

Zwischen dem Urheberrecht und dem Markenrecht gibt es deutliche Unterschiede. Das Markenrecht ist ein Teil des Kennzeichnungsrechts und unterliegt anderen Bestimmungen als das Urheberrecht. Bei strittigen Fragen sollten Sie in jedem Fall einen zuständigen Fachanwalt konsultieren.

Mit einer Rechtsschutzversicherung absichern ist sinnvoll

Da Verstöße gegen das Urheberrecht schnell und auch unabsichtlich geschehen können, ist es sinnvoll sich in solchen Fällen schnell rechtssicher beraten lassen zu können. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für die anwaltliche Beratung und hilft Ihnen somit schnell und konkret. Der Rechtsschutz-Vergleich auf GELD.de bietet Ihnen die Möglichkeit die verschiedenen Rechtsschutzversicherungen miteinander zu vergleichen und die passende Lösung für Ihre persönlichen Ansprüche zu finden.

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