Abmahnung

Bei der Abmahnung handelt es sich um die Beanstandung eines mangelhaften Verhaltens, welche jedoch auch gleichzeitig dazu auffordert, dieses Verhalten künftig zu unterlassen. Die Abmahnung gibt es in unterschiedlicher Ausprägung im Verwaltungs-, Wettbewerbs- und Arbeitsrecht. Im Kontext des Arbeitsrechts gilt eine Abmahnung als „gelbe Karte“, denn sie stellt eine ernst zu nehmende Vorstufe zur Kündigung dar. So wird der Arbeitnehmer durch eine Abmahnung zunächst darauf hingewiesen, dass er sich fehlerhaft verhalten hat und scheinbar seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht nachgekommen ist. Sollte sodann ein erneutes Fehlverhalten seinerseits auftreten, kann der Arbeitgeber zum letztmöglichen Mittel greifen – der Kündigung.

Wenn eine Abmahnung vorliegt und der Arbeitnehmer der Meinung ist, diese sei zu Unrecht erfolgt, kann er sich dagegen wehren. So hat er zum einen die Möglichkeit, sein Recht auf Gegendarstellung geltend zu machen. Zudem kann er die Löschung der Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen. Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht einigen, muss das Gericht entscheiden.

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