Ratgeber

Schimmel in der Wohnung des Vermieters

Schimmel sind natürliche Pilze. Sie bilden Sporen und vermehren sich. Ihr natürliches Vorkommen wird von drei Elementen begünstigt, der Feuchtigkeit, Temperatur und des Nährstoffangebotes. Weißer Schimmel ist häufig auf gammeligen Lebensmitteln zu beobachten. Er beschleunigt den Zersetzungsprozess und breitet sich in Windeseile aus.

Schwarzer Schimmel in der Wohnung bezeichnet einen typischen Pilzbefall, der sich an feuchten Stellen einnistet und schnell zu einem gesundheitsgefährdenden Faktor werden kann. Er entsteht dort, wo sich viel Feuchtigkeit sammelt und Räume nicht ausreichend belüftet werden. Schimmel kann Asthma und Atemwegserkrankungen hervorrufen und muss unter allen Umständen beseitigt werden.

Schimmel an der Wand, am Fenster und im Keller

Entstehen können solche ungeliebten Pilze überall, wo es feucht ist. Dies betrifft zum Beispiel mangelhaft abgedichtete Mauerwerke. Dort dringt die Feuchtigkeit meist von außen in die Fensterritzen ein und lässt Schimmel entstehen. Kellerräume sind ebenfalls sehr anfällig, da sie selten gelüftet werden. Auch Wände, die total zugestellt sind, bekommen nur wenig Frischluftzufuhr und stellen eine Gefahr der Schimmelbildung dar. Hier ist das Problem, dass der Schimmel meist erst nach Jahren bei der nächsten Renovierung entdeckt wird und sich gut hinter Tapeten verbergen kann. Auch wenn es zahlreiche Schimmelentferner im Handel gibt, ist es immer besser, bei größerem Befall einen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Kosten der Schimmelbeseitigung

Die Kosten der Schimmelbeseitigung hängen natürlich vom Umfang des Schimmelbefalls ab. Schimmel muss untersucht und begutachtet werden. Hinzu kommen die Ausgaben für die Beseitigung und Entsorgung. Schimmel darf auch nur in besonderer Schutzkleidung beseitigt werden, so dass nur ein professionelles Unternehmen der richtige Ansprechpartner sein kann. Kosten zwischen 500 und 1000 EUR sind daher keine Seltenheit. Aber es ist eine Investition für die Gesundheit, denn Schimmel kann zu chronischen Erkrankungen führen und die ganze Familie belasten.

Mieter oder Vermieter: Wer übernimmt die Schimmelsanierung?

Dieses Thema hat schon oft zu rechtsstreitigen Auseinandersetzungen geführt. Generell gilt, der Verursacher des Schimmelschadens hat auch für dessen Beseitigung zu sorgen. Aufschluss über die Ursachen kann wiederum nur ein spezieller Gutachter geben. Ist der Schimmelbefall durch eine unzureichende Bausubstanz entstanden, haftet der Vermieter für den Schaden. Liegen jedoch Gründe für ein falsches Lüft- und Heizverhalten vor, muss der Mieter für alle entstandenen Kosten aufkommen. Das Beweisverfahren ist nicht immer einfach und führt in vielen Fällen zu keiner Einigung. Die letzte Instanz ist dann das Gericht, das zu einem Urteil kommen muss.

Hinweise zum richtigen Lüften im Mietvertrag festhalten

Es ist durchaus sinnvoll, Mieter im Mietvertrag zum richtigen Lüften zu verpflichten. Schließlich sind trockene Wände die beste Prävention gegen Schimmelbefall. Dies sollte jedem Mieter plausibel sein und in seinem eigenen Interesse liegen.

Wie kann ich richtig lüften?

Eine regelmäßige Durchzugslüftung sowie ein gezieltes Heizen und Lüften senken das Schimmelrisiko enorm. Entstehende Feuchte in Bad und Küche wird am besten sofort durch Lüften entfernt. In Wohnräumen Fenster häufig gekippt oder geöffnet lassen, um für ständigen Luftaustausch zu sorgen. Im Winter sind Stoßlüftungen von 10 Minuten zu empfehlen.

Mietminderung bei Schimmel

Eine Schimmelbeseitigung wird durch den Vermieter veranlasst. Er trägt die Kosten, sofern die Schimmelbildung durch den Mieter ausgeschlossen werden kann. Dies ist verstärkt bei fehlerhafter Bausubstanz der Fall. Eine Mietminderung kann gerechtfertigt sein. Bevor eine Mietminderung jedoch in Betracht gezogen werden kann, sollte das persönliche Gespräch gesucht werden. Hat der Mieter den Schimmelbefall verursacht, kann er für die Kosten haftbar gemacht werden. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter, ist ggf. die Vermieterrechtsschutzpolice einzuschalten.

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