Ratgeber

Mediationsverfahren

In vielen Fällen können Mediationsverfahren bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten für Klärung sorgen und Auseinandersetzungen vor Gericht verhindern. Der lateinische Begriff Mediation bedeutet in der Übersetzung schlicht und einfach Vermittlung. Bei diesem Verfahren steht der gemeinschaftliche und konstruktive Umgang der Parteien miteinander im Vordergrund. Das angestrebte Ziel ist ein zufriedenstellender Lösungsprozess für beide Seiten, die den jeweiligen Interessen besser entspricht als ein herkömmlicher Kompromiss. Unter der Führung eines neutralen Mediators erarbeiten die beteiligten Konfliktparteien gemeinsam die Lösung für die ursprünglichen Streitigkeiten.

Formen der Mediation

Für einige Konflikte ist das Mediationsverfahren die letzte Chance zur Abwendung eines gerichtlichen Verfahrens. Es gibt drei wesentliche Grundformen, die sich jeweils aufgrund der Herangehensweise des Mediators unterscheiden:

  • evaluative Mediation (Fokus auf die Positionen der Konfliktparteien)
  • facilitative Mediation (Fokus auf die jeweiligen Interessen)
  • transformative Mediation (Fokus auf die Bedürfnisse)

Zusätzliche Formen sind beispielsweise:

  • eklektische Mediation (gemischte, Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen während des Verfahrens)
  • integrierte Mediation (strukturiertes und strukturierendes Verfahren, bei Bedarf größerer Handlungsrahmen des Mediators)

Letztere wurde ursprünglich als Unterform der gerichtsverbundenen Mediation betrachtet, stellt inzwischen jedoch eine eigene Variante dar. Im Bereich des gerichtsverbundenen Mediationsverfahrens gibt es weitere Unterarten:

  • reguläre Mediation - eigenständig durchgeführtes Mediationsverfahren
  • gerichtsnahe Mediation - wird ebenfalls eigenständig, jedoch auf Betreiben eines erkenntnisbefugten Richters durchgeführt
  • gerichtsinterne Mediation - wird ebenso wie eine gerichtsnahe Mediation isoliert, jedoch ausdrücklich nicht durch einen in der entsprechenden Sache befugten Richter durchgeführt
  • gerichtsintegrierte Mediation - Variante der integrierten Mediation; wird im Gegensatz zu regulärer Mediation innerhalb eines Gerichtsverfahrens eingesetzt, wenn es zu Konfliktberührungen kommt

Wie läuft ein gerichtliches Mediationsverfahren ab?

Der Ablauf eines gerichtlichen Mediationsverfahrens ist in unterschiedliche Phasen unterteilt:

  • 1. Schritt = Besprechung, Vereinbarungen zum Verfahren und Vertragsabschluss zum Mediationsverfahren
  • 2. Schritt = Sammlung von Informationen zu den Konfliktthemen
  • 3. Schritt = Klärung der Interessen und Positionen
  • 4. Schritt = Suche nach individuellen Lösungsmodellen
  • 5. Schritt = Auswahl verschiedener Lösungsalternativen & Bewertung der Realisierbarkeit
  • 6. Schritt = Vereinbarung der Lösung und Abschluss des Verfahrens

Besonders wichtig ist die Einhaltung bestimmter Grundregeln des Verfahrens:

  • absolute Neutralität des Mediators
  • es besteht uneingeschränkte Vertraulichkeit für alle Parteien
  • die Parteien nehmen freiwillig und selbstverantwortlich am Verfahren teil
  • vollständige und offene Informationslage für alle Parteien
  • ergebnisorientiertes Verhalten der beteiligten Parteien
  • Ergebnis und Ende des Verfahrens wird ausschließlich gemeinsam von den Parteien bestimmt

Kosten der Mediation

Wie hoch die Kosten eines Mediationsverfahrens sind, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Gesamtkosten setzen sich in der Regel zusammen aus dem Honorar des Mediators sowie den Kosten für weitere Auslagen wie Auslagen für Anreise, Hotelkosten, Miete für Räumlichkeiten und mehr. Das Honorar für den Mediator wird in der Regel zu gleichen Teilen von den Konfliktparteien getragen und kann frei verhandelt werden, die getroffene Vereinbarung sollte in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Gezahlt wird häufig in Stundensätzen, denkbar ist jedoch ebenfalls eine Abrechnung nach Tagen oder die Zahlung eines vorab vereinbarten Pauschalbetrages.

Die Höhe dieser Honorarsätze kann deutlich variieren, teilweise kann die Spanne der Stundensätze zwischen 80 und 500 Euro liegen. In der Regel ist das Honorar abhängig von den Qualifikationen des Mediators, so ist bei erfahrenen Wirtschaftsmediatoren beispielsweise häufig ein Stundenhonorar zwischen 180 und 350 Euro fällig. Als Orientierungshilfe kann auch der von vielen vielen Rechtsschutzversicherungen angenommene Stundensatz dienen, dieser liegt im Schnitt bei rund 180 Euro. In den meisten Fällen liegt das Stundenhonorar zwischen 150 und 300 Euro.

Häufig werden die Kosten einer Mediation im Rahmen des gebotenen Leistungsumfanges von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Allerdings gibt es hier im Hinblick auf die Rahmenbedingungen große Unterschiede. Teilweise nennt der Versicherer eine maximale Obergrenze, bis zu der die Kosten für eine Mediation übernommen werden. Einige Versicherer bestehen auch auf eine bestimmte Art der Verfahrensführung oder übernehmen die Wahl des Mediators.

Sonderfall Scheidung

Auch bei einer Scheidung bietet die Entscheidung für ein Mediationsverfahren einige Vorteile für beide Parteien. Neben Unterhaltsforderungen und Kontakt zu den Kindern können hier beispielsweise auch andere Interessen thematisiert werden, die vor Gericht nicht relevant wären. Durch die gemeinsame Arbeit mit dem Mediator wird das gegenseitige Verständnis gestärkt. Das unbürokratische Verfahren kann zudem für eine Beschleunigung des Scheidungsverfahrens sorgen, da hier getroffene Vereinbarungen und Absprachen auch sofort umgesetzt werden können. Auch die Gefahr einer Streitverschärfung wird dank der gemeinsamen Arbeit meist deutlich reduziert. Zusätzlich kann das Mediationsverfahren aufgrund der hier getroffenen Vereinbarungen für eine Beschleunigung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens sorgen und so auch eine spürbare Kostenersparnis bieten.

Mediationsgesetz

Das Mediationsgesetz (MediationsG) trat am 26. Juli 2017 inkraft und dient als Grundlage für Mediationsverfahren und enthält die folgenden Regelungen:

  • § 1 - Begriffsbestimmungen (Definition des Mediationsverfahrens)
  • § 2 - Verfahren; Aufgaben des Mediators (Vorgaben zum eigentlichen Vorgang und Definition der Aufgaben)
  • § 3 - Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen (Hinweise zu Pflichten und Neutralität des Mediators)
  • § 4 - Verschwiegenheitspflicht (Verpflichtung aller Beteiligten zur Verschwiegenheit)
  • § 5 - Aus- und Fortbildung des Mediators; zertifizierter Mediator (Ausbildung zum Mediator & regelmäßige Fortbildung)
  • § 6 - Verordnungsermächtigung (gewährt dem Bundesministerium der Justiz die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zu Aus- und Fortbildung von Mediatoren)
  • § 7 - Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation
  • § 8 - Evaluierung - (Evaluierungsbericht der Bundesregierung an den Bundestag bis zum 26. Juli 2017)
  • § 9 - Übergangsbestimmung (betraf Mediationsverfahren mit Beginn vor dem 26. Juli 2012)
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