Ratgeber

Führerscheinentzug und Fahrverbot

Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, kommt schnell in die Bedrängnis unabsichtlich eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr zu begehen. Gerade solche Verkehrsteilnehmer, die auch aus beruflichen Gründen oft und lange unterwegs sind, sind hiervon betroffen. Schnell wird die zulässige Geschwindigkeit übertreten oder die rote Ampel übersehen. Doch welche Strafen kommen in diesen Fällen auf den Betroffenen zu? Wann ist mit einem Führerscheinentzug oder Fahrverbot zu rechnen?

Fahrverbot oder Führerscheinentzug – Wo ist der Unterschied?

Bei einem Fahrverbot wird dem Betroffenen auferlegt, dass er für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel einen Monat, kein Fahrzeug führen darf. Die Höhe wird an der Schwere der Ordnungswidrigkeit sowie den eventuell bereits vorhandenen Punkten in Flensburg gemessen. So kann das Überfahren einer roten Ampel zum Beispiel ein Fahrverbot von einem Monat neben der Zahlung eines Geldbetrages zur Folge haben. Wird das Fahrverbot durchgeführt, gibt der Betroffene seinen Führerschein für den Zeitraum des Fahrverbots bei der zuständigen Behörde oder einer Polizeistation ab und kann sich diesen nach dem Ablauf der Zeit wieder dort abholen. Weitere Konsequenzen, bis auf die bestehenden Punkte in Flensburg, hat ein solches Fahrverbot nicht. Anders sieht es beim Führerscheinentzug aus. Dieser wird meist in Wiederholungsfällen vollstreckt. Hierbei wird der Führerschein für eine bestimmte Zeit, zum Beispiel ein Jahr, eingezogen. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann der Verkehrsteilnehmer in einem Test beweisen, dass er zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist. Wird dieser Test nicht bestanden, bleibt der Führerschein eine weitere Zeit bis zum nächsten Eignungstest eingezogen.

Wie kann ich Fahrverbot und Führerscheinentzug umgehen?

Wer eine Verkehrsrechtsschutzpolice besitzt, sollte über einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sich ein Einspruch gegen diese Maßnahmen lohnt. Gerade Verkehrsteilnehmer, die den Führerschein für die Ausführung Ihrer Arbeit benötigen, werden durch ein Fahrverbot oder sogar durch den Entzug schwer getroffen. Es droht sogar die Gefahr der Arbeitslosigkeit. Daher ist in diesen Fällen ein Einspruch durch einen Rechtsanwalt, dessen Kosten von der Rechtsschutz-Versicherung übernommen werden, immer sinnvoll, gerade wenn es um die eigene Existenz geht. Vor dem Verkehrsgericht wird sodann entschieden, ob das Fahrverbot oder der Entzug umgangen werden kann. Denn die Richter haben Möglichkeiten, die Strafen im Härtefall umzuwandeln:

  • bei Personen, die mit dem Führerschein Geld verdienen
  • Lastkraftwagenfahrer, Taxifahrer oder Personen im Außendienst
  • Hier wird das Fahrverbot oft in ein höheres Bußgeld umgewandelt.
  • Dies liegt immer im Ermessen des Richters und der Schwere der Ordnungswidrigkeit.

Wann wird der Führerschein entzogen?

Der Führerscheinentzug kommt meist erst nach schwerwiegendem Vergehen Entgegen der Strafe des Fahrverbots, bei denen der Führerschein nur für kurze Zeit eingezogen und später nach Ablauf dieses Zeitraums wieder ausgehändigt wird, wird der Führerscheinentzug in schwerwiegenderen Fällen angeordnet. Hierzu können gehören:

  • Wiederholungstäter mit vielen Punkten in Flensburg
  • bei Alkohol und Drogen am Steuer
  • schweren Vergehen in der Probezeit
  • Unfallflucht
  • grobe Geschwindigkeitsüberschreitung

Wer sich einiges im Straßenverkehr zu Schulden kommen lässt und bereits viele Punkte in Flensburg gesammelt hat, dem droht aufgrund des Ordnungswidrigkeitengesetzes der Führerscheinentzug. Denn in diesem Fall geht der Gesetzesgeber davon aus, dass dieser Verkehrsteilnehmer nicht fähig ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um sogenannte Wiederholungstäter, bei denen die Einsicht für ein ordnungsgemäßes Führen eines Fahrzeuges fehlt. Ebenso kann der Führerschein bereits bei der ersten Alkohol- oder Drogenfahrt entzogen werden, genauso auch dann, wenn sich ein Fahrer bei einem verschuldeten Unfall von der Unfallstelle entfernt, ohne auf die Polizei zu warten. In allen diesen Fällen geht der Gesetzesgeber davon aus, dass die Beschuldigten nicht fähig sind, am geregelten Verkehrsleben teilzunehmen.

Wiederherstellung der Fahrerlaubnis nach MPU

Der Führerschein wird entzogen, zum Beispiel erst einmal für ein Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres kann der Betroffene in einem Test (medizinisch psychologische Untersuchung, kurz MPU) zeigen, dass er fähig ist, den Führerschein zurück zu erlangen. Besteht er diesen Test nicht, bei dem auch auf Alkohol oder Drogenkonsum geprüft wird, erhält er seinen Führerschein nicht zurück. So kann es auch vorkommen, dass ein Betroffener seinen Führerschein gar nicht zurückerhält, wenn er die Prüfungen nicht besteht oder aus welchen Gründen auch immer gar nicht daran teilnimmt.

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