Verzichtserklärung

Mit der Abgabe einer Verzichtserklärung wird der Verzicht auf einen rechtmäßigen Anspruch dokumentiert. Die Verzichtserklärung findet sich oft im Erbrecht. Die Erbschaft wird von einer Partei abgelehnt, etwa weil die Schulden das Vermögen des Erblassers übersteigen. Im Rahmen von Verträgen können Erben auf eine zukünftige Erbschaft verzichten. Auch nach Verkehrsunfällen ist es üblich, eine Verzichtserklärung auszusprechen. Dies kann beispielsweise bei Bagatellschäden vereinbart werden.

Im Zivilrecht kann die Verzichtserklärung in verschiedenen Bereichen Anwendung finden. So ist es beispielsweise möglich, dass ein Gläubiger nach einer Einmalzahlung vom Schuldner auf einen Teil der Schulden verzichtet. Grundsätzlich gibt der Anspruchsberechtigte mit der Verzichtserklärung ein ihm zustehendes Recht auf. Um dies rechtskundig zu dokumentieren, ist es notwendig, einen Vertrag aufzusetzen, der von beiden Parteien unterschrieben wird. Mit der Gültigkeit der Verzichtserklärung kann das aufgegebene Recht nicht mehr beansprucht werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die rechtlichen Konsequenzen vor der Abgabe einer Verzichtserklärung bekannt sind. Wurde eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, kann vor der Abgabe einer Verzichtserklärung die Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden. Der Versicherte hat die Möglichkeit, die Kosten bei seiner Rechtsschutzversicherung geltend zu machen. Der Rechtsanwalt kann außerdem die Formulare aufsetzen und die Abgabe der Verzichtserklärung als rechtmäßig dokumentieren.

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