Ombudsmann

Der Ombudsmann – beziehungsweise im Falle einer weiblichen Besetzung die Ombudsfrau – ist eine unparteiische Schiedsperson, welche oftmals ehrenamtlich dafür Sorge trägt, dass Personen in der Öffentlichkeit oder in einer Organisation bei gewissen Themen keine ungerechte Behandlungen erfahren. Ein Ombudsmann ermöglicht in seiner Funktion, Streitfragen in unterschiedlichsten Bereichen mit möglichst geringem bürokratischen Aufwand zu klären. Hierbei kommt ihm nicht selten auch die Verantwortung zu, die Interessen solcher Personen zu berücksichtigen, deren Belange aufgrund eines mangelnden Sprachrohrs nur wenig beachtet würden, wie etwa solche von Kindern, Gewaltopfern, Krankenhauspatienten etc.

Der Ombudsmann schlichtet Streitfragen in aller Regel zunächst durch eine unabhängige und unvoreingenommene Betrachtung des Falles. Im Anschluss daran muss er die von beiden Parteien vorgebrachten Argumente abwägen und Schaden, Aufwand sowie Kostenfaktoren in Relation setzen. Im besten Fall erzielt der Ombudsmann sodann eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung. Da die Erfolgsquote der unparteiischen Schlichter recht hoch ist, haben immer mehr Institutionen und Organisationen eine Stelle für den Ombudsmann eingerichtet.

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