Obliegenheiten

Der Begriff "Obliegenheit" steht für Verpflichtungen, welcher der Versicherte im Rechtsschutz unterliegt. Grundsätzlich gibt es im Versicherungswesen Obliegenheiten, welche sich aus dem Abschluss eines Versicherungsvertrages sowie aus Obliegenheiten im Rahmen eines Schadenfalls ergeben. Im Rechtsschutz beziehen sich Obliegenheiten meist auf den Verkehrs- und die Fahrerrechtsschutz. Obliegenheiten nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung umfassen die Informationspflicht über Änderungen der zuvor bei Vertragsabschluss angegebenen Informationen. Stimmen die Angaben nicht mehr, ist es die Pflicht des Versicherungsnehmers, dies dem Versicherungsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Ist zum Beispiel eine Verkehrsrechtsschutzversicherung auf ein Fahrzeug abgeschlossen worden, ist es die Pflicht des Versicherten den Versicherer über einen Fahrzeugwechsel zu informieren.

Zu den Obliegenheiten beziehungsweise Pflichten im Schadensfall zählt unter anderem die zügige Anzeige dieses, sobald bekannt ist, dass ein Rechtsstreit folgen kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist oder die Schuld von einem der Schadensfall beteiligten Personen nicht angenommen wird. Zudem unterliegt der Versicherer der Obliegenheit, alle verfügbaren Informationen wahrheitsgemäß dem Versicherer mitzuteilen. Außerdem ist der Versicherer im Rahmen der Obliegenheiten verpflichtet, Schadensbegrenzung zu betreiben. Dazu zählen zum Beispiel Absicherung von Unfallstellen, um weitere Unfälle nachfolgender Verkehrsteilnehmer und damit eventuelle aufkommende Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. Kommt der Versicherte den Pflichten nicht nach, begeht eine Obliegenheitsverletzung und kann den vollständigen Rechtsschutz verlieren.

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