Nebenklage

Die Kosten einer Nebenklage können durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt werden. Ist der Versicherte Opfer eines Unfalls oder einer Straftat geworden und kann der Täter gefasst werden, erhebt die Staatsanwaltschaft eine Anklage. Der Geschädigte hat darauf keinen direkten Einfluss. Er kann jedoch im Rahmen einer Nebenklage an dem Prozess teilnehmen und einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Voraussetzungen dafür werden in der Strafprozessordnung geregelt.

Nicht nur das Opfer selbst, sondern auch der Lebenspartner, Eltern oder Kinder können an dem Prozess teilnehmen. Sollte sich im Einzelfall aus der Strafprozessordnung ergeben, dass der Versicherte dem Prozess als Nebenkläger beiwohnen darf, kann er einen Rechtsanwalt mit der Vertretung seiner Interessen im Rahmen der Nebenklage beauftragen. Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, wird diese die Kosten für den Rechtsbeistand übernehmen. Das Ziel der Nebenklage ist es, dem Opfer Einsicht in den Prozessverlauf zu geben. Kommt es zu einer Verurteilung, stellt dies für das Opfer in vielen Fällen eine Genugtuung dar, die für die Verarbeitung des Geschehens hilfreich ist. Schadenersatzansprüche können im Rahmen einer Nebenklage nicht geltend gemacht werden. Dies geschieht in einem Zivilprozess. Die Verurteilung des Angeklagten ist jedoch eine gute Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch, da die Schuld im Strafprozess festgestellt wurde. Das Urteil kann in der Zivilklage als Beweismittel verwendet werden.

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