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Debeka Rechtsschutz

Debeka Rechtsschutz Die Debeka wurde 1905 unter dem Namen "Krankenunterstützungskasse für die Gemeindebeamten der Rheinprovinz" gegründet. Die 1981 gegründete Tochtergesellschaft Debeka Allgemeine Versicherung AG bietet seit 1991 deutschlandweit auch den Debeka Rechtsschutz an. Privatkunden können folgende Verträge abschließen:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz Comfort (für Nichtselbstständige)
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Kontakt im Schadensfall: Hotline und Telefon

Unter Hotline (02 61) 4 98 - 36 00 erreichen die Kunden bei einem Schaden (Inland) Rechtsschutz-Schadensservice der Debeka Rechtsschutzversicherung. Schadenmeldungen aus dem Ausland können über die Hotline aus dem Ausland erreichen Sie uns unter +49 (0)2 61 4 98 - 46 60 erfolgen. Zusätzlich können die Kunden einen Rechtsschutzschaden auch über das Online-Fomular melden.

Erfahrungen & Test zur Debeka Rechtsschutz

Im Rechtsschutz-Rating des Analysehauses Softfair (Oktober 2016) erhielten die Rechtsschutztarife "Comfort" und "Comfort Plus" jeweils die Note "gut". Die Stiftung Warentest bewertete die Debeka Rechtsschutz im Verkehrsrechtsschutz-Test mit der Note "gut". Ebenfalls mit "gut" wurde der Versicherer bei einer Online-Umfrage des Analyseinstituts ServiceValueeine im Auftrag von FOCUS-MONEY bewertet (Ausgabe 37/2016).

Kündigung der Versicherung

Beide Vertragspartner haben das Recht zur Vertragskündigung mit Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat steht dem Kunden in folgenden Fällen zu:

  • Ablehnung eines Schadens durch den Versicherer trotz Leistungspflicht
  • Beitragserhöhung
  • nach einem Schadenfall

Der Versicherer kann dem Kunden nach Anerkennung von zwei Schäden in einem Zeitraum von zwölf Monaten kündigen.

Leistungen, Bedingungen und Kosten

Die Debeka Rechtsschutz bietet den Kunden europaweiten Versicherungsschutz mit unbegrenzter Deckungssumme. Außerhalb Europas beträgt die Versicherungssumme je Schadenfall maximal 250.000 Euro. Zu den übernommenen Leistungen zählen:

  • Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
  • Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt (beispielsweise bei ausländischen Gerichten oder bei großer Entfernung Wohnort - Gerichtsort)
  • Entschädigungskosten für Zeugen
  • Sachverständigenkosten
  • gegnerische Anwaltskosten (bei Leistungspflicht)
  • Kosten für Schieds- oder Schlichtungsverfahren

Eine genaue Darstellung der individuellen Leistungen sowie der Beitragshöhe ermöglicht der Vergleichsrechner zur Rechtsschutzversicherung von GELD.de.

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