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ADAC Rechtsschutz

ADAC Rechtsschutz Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) wurde im Jahr 1903 gegründet. Seit 1978 bietet die Tochterfirma ADAC Rechtsschutz Versicherungs-AG den Mitgliedern die Möglichkeit zum Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung an. Mit etwa 2,5 Millionen Verträgen (Stand: 2012) gehört der Anbieter zu den größten Rechtsschutzversicherern in Deutschland.

Kontakt im Schadensfall per Hotline und Telefon

Die Schadensmeldung kann unter Hotline 089 76 76 47 00, unter Faxnummer 089 76 76 28 88 oder mithilfe des Online-Schadenformulars auf der Webseite der ADAC Rechtsschutzversicherung erfolgen. Für Notrufe aus dem Ausland bietet der Versicherer unter +49 89 22 22 22 eine 24-Stunden-Hotline an. Anfragen zum Vertrag richten Kunden an die Telefonnummer 089 76 76 66 32, schriftliche Anfragen können per Fax an 089 76 76 63 46 oder per Mail an service@adac.de gesandt werden.

Erfahrungen & Test zur ADAC Rechtsschutz

Im Auftrag der Zeitschrift FOCUS-MONEY testete das "Kölner Analyse- und Beratungsunternehmen ServiceValue" die Kundenfairness von insgesamt 25 Versicherern. Neben der ADAC Rechtsschutzversicherung erhielten lediglich fünf weitere Anbieter die Gesamtnote "sehr gut" (Ausgabe 37/2016). Auch beim Service-Atlas Rechtsschutzversicherer 2016 erreichte dieser Versicherer mit der Note "sehr gut" ein ausgezeichnetes Gesamtergebnis. Die hohe Kundenzufriedenheit zeigt sich ebenfalls in der Beschwerdestatistik 2015 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mit acht Beschwerden gehört die ADAC Rechtsschutzversicherung zu den Anbietern mit niedrigster Beschwerdequote.

Kündigung der Versicherung

Die Kündigung des Vertrages muss in Schriftform fristgerecht spätestens einen Monat vor dem Ende der laufenden Versicherungsperiode erfolgen. Nach einem Schadenfall haben beide Vertragsparteien auch vorzeitig das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Leistungen, Bedingungen und Kosten

Zusätzlich zur Absicherung im Verkehrsbericht beinhaltet die ADAC Verkehrs-Rechtsschutzversicherung einen weltweiten Rechtsschutz für Reisen und Freizeitsport. Innerhalb von Europa bietet der ADAC Rechtsschutzversicherung je Versicherungsfall eine Versicherungssumme von 1.000.000 Euro. Für Fälle im nichteuropäischen Ausland ist die Leistungshöhe je Rechtsfall auf 100.000 Euro begrenzt. Der Leistungsumfang der ADAC Verkehrs-Rechtsschutzversicherung umfasst beispielsweise die Übernahme von:

  • Sachverständigen-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
  • Reisekosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten (bei Anordnung von persönlichem Erscheinen)
  • Vermittlung und Kosten von Dolmetschern bei Auslandsschäden

Voraussetzung für den Abschluss einer ADAC Rechtsschutzversicherung ist eine bestehende Mitgliedschaft im ADAC. Nichtmitglieder finden mithilfe des Rechtsschutzversicherung Vergleiches von GELD.de viele Versicherungsangebote von anderen Anbietern.

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