Ratgeber

Lebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung

Als Zahnersatz gelten Kronen, Brücken, Prothesen, kombinierte Versorgungsformen und Implantatgetragene Prothesen, Brücken und Kronen. Allerdings fallen Zahnfüllungen nicht darunter. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil dieser Kosten. Ab Juli 2005 muss dann jeder Versicherte einen prozentualen einkommensabhängigen Beitrag zum Zahnersatz leisten. Eine Zahnersatzversicherung kommt genau für diesen Beitrag auf.

Hier können Sie vergleichen, welche Zahnersatzversicherung am günstigen ist.