Widerrufsrecht Kredit

Das Widerrufsrecht nach Kredit Vertragsabschluss (§ 495 Abs. 1 BGB) bestimmt eine allgemeine Frist zum Widerruf mit zwei Wochen, wobei rechtzeitiges Absenden eine Fristeinhaltung begründet. Dem Verbraucher muss die Belehrung entsprechend mitgeteilt worden sein (§ 355 Abs. 1 BGB). Eine Belehrung nach Vertragsabschluss verlängert eine Widerrufsfrist auf einen Monat. Das Widerrufsrecht bei Kredit Vertrag, der schriftlich abzuschließen ist, benennt einen Fristbeginn erst mit dem Zustellen einer Vertragsurkunde und dem schriftlichen Kreditantrag als Abschrift oder Kopie (§ 355 BGB). Nach rechtskräftigen Gerichtsurteilen wurde das Widerrufsrecht für Kreditnehmer erweitert. Ein Kreditnehmer kann einen Widerruf der Kreditvereinbarung jederzeit kostenfrei tätigen, wenn der Kredit durch einen Kreditvermittler zustande kam und die Bank dies weiß und trotzdem dessen Provision nicht ausdrücklich als Kreditkosten mit ausgewiesen hat. Dies ist auch der Fall, wenn im Kreditvertrag relevante gesetzlich vorgeschriebene Kennzahlen (Zinssatz, Rückzahlungsfrist und andere) nicht aufgeführt werden. Kommt ein Kreditvertrag nicht wirksam zustande, gelten keine Kündigungsfristen.

Kredit­vergleich
Kostenlos und schufaneutral
mit Online-Sofortzusage