Verbraucherkredit

Der Verbraucherkredit (eigentlich Verbraucherdarlehen) ist ein Kredit, der ausschließlich privaten Personen, beziehungsweise privaten Verbrauchern vorbehalten ist. Da er in den meisten Fällen weitgehend Konsumprodukte finanziert, bezeichnet man diesen Verbraucherkredit auch als Konsumkredit oder Warenkredit, für den ein normaler Kreditvertrag über eine Rückzahlung in Raten abgeschlossen wird. Dieser Verbraucher-Darlehensvertrag ist allgemein ein Verbraucher-Vertrag über die Gewährung eines Gelddarlehens, für das ein Entgelt verlangt werden kann. Die gesetzliche Regelung zum Verbraucherdarlehen findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 491-498 BGB). Das lange Zeit geltende Verbraucherkredit-Gesetz wurde im Zuge der Reform zum Schuldrecht zum 01.01.2002 für ungültig erklärt. Angebote zum Verbraucherkredit werden von Banken, Händlern und weiteren Dienstleistungsbetrieben offeriert. In Internet-Versandhäusern oder den normalen Kaufhäusern werden dem Konsumenten besonders hochwertige Waren angeboten, die er sich mit einem Verbraucherkredit (Ratenzahlung) kaufen kann. Die Übereignung und Nutzung der Ware erfolgt, ohne dass ein Kunde sofort bezahlen muss. Eigentumsvorbehalt kann bei sehr teuren Sachen vereinbart werden.

Kredit­vergleich
Kostenlos und schufaneutral
mit Online-Sofortzusage